STAF wird straff.
Die Schweiz muss sich künftig an internationale Besteuerungs-Richtlinien halten. Damit sie weiterhin ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt, sieht die Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF) diverse flankierende Massnahmen vor. Patricia Frei hat die Auswirkungen für die Kantone im Detail studiert.
+ Patricia, um was geht es ganz grob?
Ausgangspunkt der Steuerreform ist die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten Regelungen für kantonale Statusgesellschaften. Damit die Schweiz weiterhin ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt, wird diese Massnahme durch die Einführung neuer steuerlicher Sonderregelungen zur Förderung von Forschung und Entwicklung begleitet.
Um der Ausgewogenheit der Vorlage verstärkt Rechnung zu tragen, sind zusätzliche Massnahmen enthalten.
+ Wie ist das geplante Timing?
In der Herbstsession 2018 haben National- und Ständerat dem Bundesgesetz der STAF zugestimmt. Aktuell läuft die Referendumsfrist. Das Referendum wird höchstwahrscheinlich zu Stande kommen und die entsprechende Abstimmung wird voraussichtlich am 19. Mai 2019 stattfinden. Ist diese Hürde genommen, wird die STAF per 1. Januar 2020 in Kraft treten.
+ Was bedeutet das für die nest Kunden?
Die Kantone müssen ihre eigenen Gesetze anpassen.
Für die Kantone handelt es sich bei der STAF um eine massive Umstellung der Veranlagung juristischer (und teilweise auch selbständiger) Personen.
+ Und für unsere Software?
Wir können diese Gesetzesänderung ohne Programmanpassung umsetzen. Dies dank diverser neuer Hilfsdialoge im Ziffernbereich.
Nicht alle Kantone werden die Vorlage gleich umsetzen. Es hat in diversen Bereichen kantonalen Spielraum. Trotzdem ist es unser Ziel, möglichst bei allen Kunden standardisierte Hilfsdialoge auszuliefern, die dann nur noch leicht angepasst werden müssen. Hierfür wurde ein Request for Change (RfC) ausgearbeitet und die Lösungen werden in einer Arbeitsgruppe erarbeitet. Einige Anpassungen sind zudem kantonsindividuell. Diese behandeln wir in separaten Projekten je Kanton.
+ Per wann werden die Änderungen umgesetzt? Wie gehen wir dabei vor?
Der Zeitplan ist relativ eng. Es handelt sich um gesetzliche Anpassungen, die sich nicht verschieben lassen.
Da es sich um ein Konfigurations- und nicht um ein Entwicklungsprojekt handelt, wird die Umsetzung nest-seitig im Professional Services angesiedelt.
Wir gehen heute von folgendem Zeitplan aus:
- Erster Workshop der Arbeitsgruppe Anfang 2019
- Umsetzung allerdings erst nach der Abstimmung im Mai 2019
- Umsetzung Festlegung stiller Reserven möglichst gleich nach Abstimmung und möglichst frühzeitige Auslieferung (Festlegung stiller Reserven mit Periode 2019)
- Auslieferung Pilotkantone: Herbst 2019
- Auslieferung Testsysteme alle Kantone: spätestens April 2020
- Produktivsetzung: Sommer/Herbst 2020 (Festlegung stiller Reserven früher, da dies bereits für die Periode 2019 Relevanz hat)